Drohnen – Nutzer sollen künftig den Führerschein machen

Drohnen sind mittlerweile schon für recht kleines Geld im Handel erhältlich, so dass diese zuweilen einfach dem privaten Freizeitvergnügen dienen und immer häufiger in den Besitz privater Anwender gelangen. Grundsätzlich ist dagegen auch nichts einzuwenden, sofern die Nutzer mit dem Multicopter umgehen können und um die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Drohnenfluges wissen. Doch genau daran hapert es oftmals, denn mit dem Kauf eines Flugroboters ist man nicht automatisch kompetenter Drohnenpilot. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die Zahl der Drohnen mehr und mehr zunimmt, sieht der deutsche Gesetzgeber nun Handlungsbedarf. So ist seit geraumer Zeit die Rede von der Einführung eines Drohnenführerscheins.

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Luftbilder – Rechtslage: Urheberrecht und Privatsphäre

Wenn es darum geht Luftbildaufnahmen anzufertigen, sollte man sich nicht nur mit den technischen Details befassen, sondern ebenfalls die aktuelle Rechtslage betrachten. Dieser Bereich erweist sich bei näherer Betrachtung als überaus komplex und vielschichtig, so dass es nicht ratsam ist, es einfach darauf ankommen zu lassen und sich ohne Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Drohnenfotografie zu widmen. Laien fällt es häufig schwer, sich im Paragraphendschungel zurechtzufinden, weshalb es überaus sinnvoll sein kann, Profis zu engagieren. Diese kennen die Rechtslage und sind zudem auch mit der modernen Drohnentechnik sowie Fotografie bestens vertraut. Auf diese Art und Weise entstehen optimale Ergebnisse, die auch keinen Rechtsstreit nach sich ziehen dürften.

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