Quadrocopter Versicherung – gewerblich und privat

Seit Jahren werden Drohnen – auch Quadrocopter genannt – immer beliebter, und die Verkaufszahlen steigen stetig an. Dass sich damit auch Probleme ergeben können, dürfte klar sein. Insbesondere die Haftungsfrage ist hier von großer Wichtigkeit. Das bedeutet konkret: Wenn durch den Einsatz einer Drohne bzw. eines Quadrocopters ein Schaden an der Gesundheit oder am Eigentum Dritter entsteht, wer übernimmt dafür die Kosten?

Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, so muss der Halter bzw. der Betreiber des Fluggerätes für den Schaden aufkommen. Allerdings können hierbei schnell Schäden in Höhe von vielen tausend Euro entstehen – was für den Besitzer womöglich den finanziellen Ruin bedeutet. Man denke nur an den fiktiven Fall, dass die Drohne z. B. durch eine Windböe außer Kontrolle gerät und anschließend auf eine Straße stürzt, was wiederum einen Verkehrsunfall verursacht.

Aus den genannten Gründen ist der Abschluss einer Quadrocopter Versicherung inzwischen sogar gesetzlich vorgeschrieben – zumindest dann, wenn auch außerhalb der eigenen Räume bzw. des Grundstücks geflogen wird. Dieser Notwendigkeit haben sich auch die Versicherer angenommen und bieten mittlerweile eine ganze Reihe verschiedener Policen an, sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich.

Doch woran erkennt man eine gute Versicherung für solche Fluggeräte? Was sollte sie bieten und worin unterscheiden sich die Versicherungsmodelle für gewerblich und privat? Wir klären auf.

Wann gewerblich und wann privat?

Zunächst einmal stellt sich die Frage, wann die Verwendung eines Quadrocopters bzw. einer Drohne eine gewerbliche Handlung darstellt und wann nicht. Grundsätzlich gilt: Sobald hinter der Verwendung eines solchen Fluggerätes eine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht steckt, handelt es sich um eine gewerbliche Verwendung. Wenn Sie also vorhaben, mit der Drohne geschossene Bilder bzw. Videos zu verkaufen, dann fällt das ganz eindeutig unter die Gewinnerzielungsabsicht. Gleiches gilt, wenn Sie das Gerät zu Vermessungszwecken usw. einsetzen.

Ein privater Betrieb des Quadrocopters liegt also nur dann vor, wenn Sie ihn ausschließlich zu Hobbyzwecken einsetzen, mit denen keinerlei Absicht zum Geldverdienen verbunden ist. Heute trifft man oft auf Mischformen zwischen der gewerblichen und der privaten Nutzung von Drohnen und Quadrocoptern. Viele Menschen beginnen das Fliegen mit solchen Geräten aus einem Privatinteresse bzw. in Form eines Hobbys und entdecken erst im Laufe der Zeit die damit verbundenen Möglichkeiten zum Geldverdienen. So können beispielsweise mit dem Quadrocopter angefertigte Bilder und Videos im Internet auf bestimmten Plattformen zum Kauf angeboten werden. Und auch beim reinen zur Verfügung stellen von Videos und Bildern entweder auf der eigenen Webseite oder auch in Videoportalen bzw. Bilddatenbanken kann das Ganze mit der Möglichkeit zum Geldverdienen verknüpft werden. Dabei wird beispielsweise Werbung in das Video eingebunden, oder der Betrachter muss zunächst einen Werbelink anklicken, um das entsprechende Bild sehen zu können. Auch hierbei handelt es sich genau genommen um eine gewerbliche Verwendung des Gerätes, auch wenn sich viele Menschen darüber gar nicht bewusst sind.

Wer also mit seinem Quadrocopter oder seiner Drohne Geld verdienen möchte (auf welche Art und Weise auch immer), der tut gut daran, von vornherein eine gewerbliche Versicherung abzuschließen. Zwar ist diese etwas teurer als die rein private Versicherungsform, der Versicherte ist hiermit jedoch gegen alle Eventualitäten gewappnet und muss sich keine Sorgen mehr vor eventuellen Folgen nach einem Schaden machen.

Gesetzliche Vorschriften

Ob gewerblich oder privat: Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für Drohnenflieger mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn es sich bei dem Fluggerät um ein reines Spielzeug handelt. Allerdings ist die Grenze zwischen Spielzeug und professionellem Flugobjekt durchaus fließend, sie ist also äußerst schwer zu ziehen. Somit kann jedem, der eine Drohne – egal welcher Größe und Ausstattung – im Freien einsetzt, der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nur empfohlen werden.

Wer dies nicht beachtet, dem droht im Ernstfall ein Bußgeld  aufgrund einer begangenen Ordnungswidrigkeit, evtl. verbunden mit empfindlich hohen Schadenersatzforderungen des bzw. der Geschädigten.

„Aber ich habe doch eine Privathaftpflichtversicherung!“

Die sogenannte Privathaftpflichtversicherung umfasst Schäden, die Dritten im privaten Umfeld durch das Verhalten des Versicherten entstehen. Daraus könnte man folgern: Auch Schäden durch das Fliegen mit dem Quadrocopter fallen mit in die genannte Regulierungspflicht der Versicherung. Leider ist das bei den meisten Versicherungsverträgen nicht so, denn hier wird der Schutz solcher Aktivitäten fast immer ausdrücklich ausgeschlossen. Auch ein Upgrade ist bei den meisten Versicherungen ausgeschlossen.

So bleibt nur eins: Einen Vertrag über eine spezielle Quadrocopter Versicherung abschließen. Üblicherweise bietet eine solche Police Schutz im gesamten privaten Bereich, also z. B. bei Flügen im heimischen Garten oder auch auf freiem Gelände außerhalb. Allerdings gibt es beim Versicherungsschutz auch Einschränkungen, die explizit im Vertrag festgelegt sind. Ausgenommen vom Schutz sind etwa:

  • Flüge auf Privatgrundstücken anderer Menschen
  • Flüge über militärischen Gebäuden und Regierungseinrichtungen
  • Flüge über Industrieanlagen, Kraftwerken usw.
  • Flüge über Krankenhäusern und sonstigen Kliniken, Unfallstellen etc.

Weiterhin erlischt der Versicherungsschutz, wenn sich infolge des Konsums von Alkohol oder Drogen ein Schaden ergibt. Zudem bezieht sich die Haftpflichtversicherung für Drohnen und Quadrocopter, wie dem Namen bereits zu entnehmen ist, lediglich auf Schäden, die Dritten entstehen. Somit sind entsprechende Schäden am eigenen Fluggerät nicht durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Zu diesem Zweck gibt es bei einigen Versicherungsgesellschaften spezielle Kaskoversicherungen, die zusätzlich abgeschlossen werden können. Diese stehen entweder mit oder ohne eine Selbstbeteiligung zu Wahl.

Die genauen Versicherungsbedingungen

Auf den ersten Blick ähneln sich die Policen der einzelnen Versicherer im Bereich der Quadrocopter Versicherungen sehr stark. Trotzdem lohnt es, ein Blick auf die Details zu werfen – also insbesondere auf die Versicherungsbedingungen. Wir haben eine Auswahl verschiedener Versicherungsverträge genau unter die Lupe genommen und geben Ihnen hier die besten Tipps an die Hand, worauf Sie bei der Auswahl Ihrer Quadrocopter Versicherung achten sollten:

Wer darf fliegen?

In den Versicherungsbedingungen ist jeweils festgelegt, wer das versicherte Fluggerät fliegen darf. Bei einigen Versicherungsgesellschaften beschränkt sich dies auf eine Person – nämlich jene, die als Versicherter in der Police aufgeführt ist. Andere Verträge dagegen sehen vor, dass auch weitere Personen fliegen dürfen, ohne dass dadurch der Versicherungsschutz erlischt. Überlegen Sie sich also genau, wie viele verschiedene Personen Ihr Fluggerät bewegen, bevor Sie den entsprechenden Versicherungsvertrag abschließen.

Sichtflug oder Blindflug?

Ein weiteres Detail, das im Versicherungsvertrag beachtet werden sollte, ist die Unterscheidung zwischen Sichtflug und Blindflug. In vielen Verträgen ist ein Versicherungsschutz nur dann gegeben, wenn sich das Fluggerät in Sichtweite zum Versicherten bewegt. Er muss also stets Sichtkontakt zu seiner Drohne bzw. seinem Quadrocopter bewahren, was einige Flugaktionen unmöglich macht (beispielsweise der Flug in Gebäuden, in Höhlen etc.). Wenn Sie solche Aktionen vorhaben, sollten Sie also einen Vertrag abschließen, bei dem der Versicherungsschutz auch Blindflüge erlaubt. Solche Flüge werden dann lediglich am Bildschirm verfolgt, wobei Sie das Fluggerät selbst nicht mehr in Sichtweite haben.

Mindestabstand zu Personen, Personengruppen, Tieren etc.

Kommen wir zu einem weiteren Punkt, der den Versicherungsschutz beim Fliegen eines Quadrocopters einschränken kann. In einigen Versicherungsverträgen ist ein gewisser Mindestabstand zu Personen, Personengruppen oder auch zu Tieren bzw. Gebäuden vorgeschrieben. Wenn bei einem entstandenen Schaden durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden kann, dass Sie diesen Mindestabstand unterschritten haben, so kann die Versicherung die Auszahlung der Versicherungsleistung verweigern. Hier kann sich allerdings ein Problem ergeben, zum Beispiel dann, wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrem Quadrocopter Luftaufnahmen von Gebäuden anzufertigen, die verbaute Kamera aber einen zu großen Abstand zwischen Gebäude und Flugobjekt nicht zulässt. Achten Sie also darauf, dass der im Versicherungsvertrag festgelegte Mindestabstand mit der Auflösung und den Fähigkeiten der Kamera konform geht. Nur so können Sie die gewünschten Bilder machen, ohne dabei den Versicherungsschutz zu gefährden.

Einige Versicherungsverträge sehen zudem vor, dass Personen bzw. Personengruppen oder Tiere überhaupt nicht überflogen werden dürfen. Auch hieraus kann sich ein Problem ergeben, wenn Sie beispielsweise Bilder von Wildtieren machen möchten. Hier ist zunächst zu klären, inwieweit Ihre Absichten mit dem Fluggerät und den Bedingungen des Versicherungsschutzes übereinstimmen, bzw. sich nicht gegenseitig ausschließen.

Deckelung der Gesamtleistung für Schadensfälle

Dass durch den Einsatz eines Quadrocopters bzw. einer Drohne durchaus hohe Schäden entstehen können, dürfte mittlerweile nachvollziehbar sein. Um sich hier vor ebenso hohen Schadenersatzleistungen zu schützen, haben einige Versicherungsgesellschaften die Gesamtleistung für Schadensfälle entsprechend gedeckelt. Dies kann allerdings zum Problem werden, wenn die Gesamtleistung damit zu niedrig bemessen ist. Dazu wieder das bekannte Beispiel: Das Fluggerät gerät über einer verkehrsreichen Straße entweder durch einen Bedienungsfehler oder durch technische Defekte in Schwierigkeiten und stürzt anschließend auf die Straße. Dadurch wird ein Verkehrsunfall verursacht. Ist die Gesamtleistung für Schadensfälle in diesem Fall von der Versicherung beispielsweise auch nur 10.000 € oder 20.000 € gedeckelt, so wird diese Summe unter Umständen nicht ausreichen, um sämtliche Kosten zu decken.

Neuwert oder Zeitwert?

Wer über die reine Haftpflicht hinaus eine Vollkaskoversicherung für seinen Quadrocopter abgeschlossen hat, bekommt im Fall eines Schadens auch den Wert seines Fluggerätes ersetzt. Hierbei stellt sich jedoch die Frage, um welchen Wert es sich dabei handelt. Wird die Drohne zum Neuwert ersetzt oder zahlt die Versicherung lediglich den Zeitwert aus (der in der Regel deutlich geringer bemessen ist)? Auch hier kommt es wieder auf die genauen Vertragsbedingungen der Versicherung an. Meist ist eine nach dem Alter des Fluggerätes bemessene Staffelung vorgesehen. So zahlen viele Versicherungen beispielsweise für Fluggeräte bis zu einem Alter von zwei Jahren den Neuwert aus, danach lediglich noch den Zeitwert. Das Problem besteht hierbei allerdings darin, dass es kaum zuverlässige Angaben über den Zeitwert  der verschiedenen Fluggeräte gibt. Dieser Themenbereich ist noch relativ neu und es existieren kaum Sachverständige, die diesen Wert realistisch einschätzen bzw. ermitteln können. Im Zweifelsfall ist es also ratsam, eine Versicherung zu wählen, die den Neuwert des Fluggerätes möglichst über einen langen Zeitraum erstattet.

Worin unterscheiden sich die gewerbliche und die private Quadrocopter Versicherung?

Nachdem wir die Voraussetzungen für den Abschluss einer privaten oder gewerblichen Versicherung geklärt und außerdem erörtert haben, auf welche Details im Vertrag zu achten ist, stellt sich vielen Interessenten die Frage, in welchen Belangen sich die verschiedenen Versicherungsmodelle voneinander unterscheiden. Hier die wichtigsten Unterschiede:

Der größte Unterschied liegt im Versicherungsumfang. Während in der privaten Versicherung ausschließlich Versicherungsfälle abgedeckt sind, die aus dem privaten Gebrauch des Fluggeräts entstehen, umfasst der gewerbliche Versicherungsschutz sämtliche Flüge, die für Foto- oder Videoaufnahmen sowie Forschungszwecke unternommen werden. Ein Unterschied ergibt sich außerdem durch die Art des Fluggerätes. Die private Quadrocopte Versicherung umfasst in der Regel sämtliche Fluggeräte, es werden also kaum Unterschiede zwischen verschiedenen Modellen gemacht. Anders bei der gewerblichen Police: Hier hängt der Versicherungsschutz oftmals vom Gewicht des Fluggeräts ab. So übernehmen einige Versicherungsgesellschaften keine Haftung für Schäden, die mit Quadrocoptern mit einem Gewicht von mehr als 25 kg entstanden sind. Teilweise können schwerere Fluggeräte aber auch gegen Aufpreis versichert werden.

Nur in der gewerblichen Quadrocopter Versicherung erhältlich: Die Expresspolice

Wer gewerblich mit seinem Fluggerät tätig werden will, benötigt in der Regel innerhalb kürzester Zeit bzw. von Anfang an einen umfassenden Versicherungsschutz. Da der Beantragungsprozess bei der privaten Quadrocopter Versicherung oftmals jedoch mehrere Tage oder sogar Wochen in Anspruch nimmt, haben einige Versicherer für die gewerblichen Varianten eine bessere Lösung entwickelt. Diese nennt sich Expresspolice.

Hierbei kann der gewerbliche Nutzer direkt per E-Mail seine Versicherung abschließen und erhält im Anschluss innerhalb weniger Stunden die entsprechende Versicherungsbestätigung – ebenfalls per E-Mail. Diese ist von den Luftfahrtbehörden in Deutschland anerkannt und kann zum Mitführen selbst ausgedruckt werden. Somit kann der Nutzer direkt mit seinem Fluggerät gewerblich tätig werden, und ist im Ernstfall in der Lage, den Versicherungsschutz direkt an Ort und Stelle nachzuweisen.

Fazit: Die Quadrocopter Versicherung ist Pflicht – den Unterschied machen jedoch die Details aus!

Inzwischen dürfte es sich herumgesprochen haben: Wer ohne den Abschluss einer Quadrocopter Versicherung mit seinem Fluggerät unterwegs ist, riskiert einerseits ein saftiges Bußgeld und begibt sich andererseits in die Gefahr, im Schadensfall hohe Ersatzzahlungen leisten zu müssen. Daher ist der Abschluss einer solchen Versicherung unbedingte Pflicht. Achten Sie auf die genauen Details und wägen Sie genau ab, ob die private oder gewerbliche Variante für Sie das richtige Modell ist. Nur wer rundum gut abgesichert ist, wird den Spaß am Fliegen voll auskosten oder sein Gewerbe auf sichere Beine stellen können.

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