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Drohnenführerschein und Kennzeichenpflicht sollen kommen

Der Drohnen Führerschein soll aufgrund der stetig steigenden Zahl an privaten Drohnen kommen. Da sieht das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Handlungsbedarf, denn hierdurch ergeben sich neue Gefährdungspotentiale. Um dem entgegenzuwirken und hohe Sicherheitsstandards zu erreichen, sollen aktuellen Berichten zufolge neue Rechtsvorschriften für zivile Drohnen ausgearbeitet werden. Bundesverkehrsminister Dobrindt verfolgt daher den Plan, neue Regelungen zu erlassen, um dem Massenphänomen Drohnen Herr werden zu können.

Aktuelle Rechtslage zur Nutzung von Multicoptern in Deutschland

Bislang existieren in Deutschland recht überschaubare Regeln zur Nutzung von Drohnen. So müssen die Geräte zwar grundsätzlich versichert werden, im unkontrollierten Luftraum können sich Multicopter jedoch grundsätzlich frei bewegen. Weitere Einschränkungen, wie zum Beispiel in der näheren Umgebung von so genannten Kontrollzonen sowie im Umkreis verschiedener internationaler Flughäfen in Deutschland, können allerdings durchaus bestehen. Drohnen-Piloten müssen sich also vorab umfassend über das Fluggebiet informieren und im Zuge der Planungen des bevorstehenden Multicopter-Fluges immer die Luftfahrkarten studieren.

Ein weiterer juristischer Grundsatz für die Nutzung von Drohnen ist, dass sich das Gerät ausschließlich in der direkten Sichtweite des Piloten bewegt. Zusätzlich muss man bei der Notwendigkeit einer Aufstiegsgenehmigung zwischen privaten und gewerblichen Nutzern unterscheiden. Private Drohnen-Piloten brauchen üblicherweise keine Genehmigung, sofern ihr Multicopter ein gewisses Gewicht nicht überschreitet. Im Gegensatz dazu muss man zum gewerblichen Fliegen grundsätzlich immer eine Genehmigung von Luftfahrtbundesamt des jeweiligen Bundeslandes einholen.

Geplante Neuregelungen für die private Nutzung von Drohnen

Künftig sollen auch für private Nutzer von Multicoptern strengere Regeln gelten. Zugunsten einer höheren Sicherheit sollen private Drohnenflüge daher in den folgenden Fällen grundsätzlich untersagt werden:

  • Flughöhe über 100 Meter
  • über Kraftwerken
  • über militärischen Anlagen
  • über Eisenbahnlinien
  • über Einsatzorten von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden
  • über Bundesfernstraßen
  • über Katastrophengebieten und Unglücksorten
  • über Justizvollzugsanstalten
  • über Industrieanlagen
  • über Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung
  • außerhalb der Sichtweite des Piloten

Da Drohnen immer günstiger und somit auch beliebter für Luftbildaufnahmen und Luftbildfotografie werden, sieht sich die deutsche Bundesregierung gezwungen, neue Regeln zu erlassen und private Drohnenflüge strenger zu reglementieren. Wer sich einen Multicopter zulegt und diesen aus Spaß in die Lüfte steigen lassen will, sollte die Gesetzeslage daher im Blick haben.

Drohnen Führerschein für gewerbliche Drohnenflüge

Für gewerbliche Anbieter von Drohnenflügen sollen noch weitere Auflagen gesetzlich verankert werden. Hervorzuheben ist dabei vor allem die Tatsache, dass ein so genannter Drohnen Führerschein eingeführt werden soll. Der Pilot muss seine fliegerischen und luftrechtlichen Kenntnisse im Rahmen einer Prüfung nachweisen können, um die erforderliche Lizenz vom Luftfahrt-Bundesamt zu erhalten. Im Gegenzug sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch Flüge außerhalb der Sichtweite des Steuerers möglich werden.

Kennzeichenpflicht für Drohnen kommt

Unabhängig davon, ob ein Multicopter privat oder gewerblich genutzt wird, dürfte dieser künftig der geplanten Kennzeichenpflicht unterliegen. Sämtliche Drohnen sollen demnach registriert werden müssen, sofern sie 500 Gramm oder mehr auf die Waage bringen. Durch die obligatorische Registrierung will das Bundesverkehrsministerium die Identifizierung der Eigentümer ermöglichen.