Drohnen – Nutzer sollen künftig den Führerschein machen

Drohnen sind mittlerweile schon für recht kleines Geld im Handel erhältlich, so dass diese zuweilen einfach dem privaten Freizeitvergnügen dienen und immer häufiger in den Besitz privater Anwender gelangen. Grundsätzlich ist dagegen auch nichts einzuwenden, sofern die Nutzer mit dem Multicopter umgehen können und um die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Drohnenfluges wissen. Doch genau daran hapert es oftmals, denn mit dem Kauf eines Flugroboters ist man nicht automatisch kompetenter Drohnenpilot. Insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die Zahl der Drohnen mehr und mehr zunimmt, sieht der deutsche Gesetzgeber nun Handlungsbedarf. So ist seit geraumer Zeit die Rede von der Einführung eines Drohnenführerscheins.

Wird der Drohnen-Führerschein mit Kennzeichnung Pflicht?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur will aktuellen Berichten zufolge für Geräte ab einem Gewicht von 0,5 kg eine Kennzeichnungspflicht definieren. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob die Drohne zu privaten oder gewerblichen Zwecken genutzt wird. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will neue gesetzliche Regelungen für die Nutzung ziviler Drohnen auf den Weg bringen, um so Gefährdungen am Boden sowie in der Luft zu reduzieren. Kollisionen und Abstürze sind nur zwei Szenarien, zu denen es durch eine unsachgemäße Nutzung immer wieder kommen kann. Darüber hinaus soll durch die Kennzeichnungspflicht eine zuverlässige Identifikation des Drohnenpiloten als Verursacher gewährleistet werden. Dies betrifft nicht nur Unfälle, sondern ebenfalls missbräuchliche Verwendungen.

Speziell private Anwender die Luftaufnahmen machen wollen, müssen im Zuge der Neuregelung der Drohnen-Nutzung weitreichende Einschränkungen erwarten. So soll die private Nutzung in vielen Fällen gänzlich verboten werden, Aber auch gewerbliche Anwender erwarten strengere Regeln. Demnach soll nicht nur eine Registrierung der Drohnen kommen, sondern auch ein sogenannter Drohnenführerschein für gewerbliche Nutzer. Diese werden künftig somit nachweisen müssen, dass sie das unbemannte Fluggerät beherrschen und über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um dieses sicher und angemessen zu steuern. Die Kenntnis der Rechtslage dürfte ebenfalls ein wichtiger Aspekt des Drohnenführerscheins sein. Die betreffende Lizenz soll vom Luftfahrt-Bundesamt erteilt werden. Gegenwärtig werden die geplanten Änderungen der bestehenden Gesetze noch erarbeitet. Inwiefern sich die gesetzlichen Bestimmungen für Drohnen-Flüge in Deutschland tatsächlich ändern werden, bleibt somit noch abzuwarten.

Wer sich im Luftraum bewegt, muss wissen, was er tut!

Im ersten Moment erscheint die bevorstehende Verschärfung der Gesetzeslage in Deutschland wenig erfreulich und dürfte schon heute bei dem einen oder anderen Drohnen-Fan für Unmut sorgen. Ganz objektiv betrachtet macht die Vorgehensweise jedoch Sinn, denn wer sich im Luftraum bewegt, sollte wissen, was er tut. Im Straßenverkehr sieht es ja auch nicht anders aus. Wer sich hinters Steuer setzt, muss über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und somit die entsprechende Qualifikation nachweisen. Im Luftraum sollte dies nicht anders sein.

Die Kennzeichnungspflicht sowie der Drohnenführerschein wären ohne Frage Hürden, die es zu überwinden gilt. Im Gegenzug könnte die Sicherheit im Luftraum gewährleistet werden, da nur berechtigte Personen als Drohnenpiloten am Luftverkehr teilnehmen dürften. Einerseits dürften nur Personen mit Führerschein eine Drohne steuern und andererseits wäre so stets nachvollziehbar, wem ein Multicopter gehört. Beides ist bislang nicht der Fall und führt zuweilen auch zu kritischen Situationen.

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