Baufortschritt dokumentieren für gewerbliche und private Zwecke

Mithilfe moderner Flugroboter kann man Baufortschritte gleichermaßen für gewerbliche und private Zwecke dokumentieren. Im gewerblichen Bereich hat sich die Drohnenfotografie teilweise bereits erfolgreich etabliert, während sich Privatleute bei der Inanspruchnahme der neuen technischen Möglichkeiten bislang noch ein wenig in Zurückhaltung üben. Gegenwärtig vollzieht sich in diesem Bereich aber ein Wandel, der Multicopter zu wichtigen Werkzeugen bei der Baufortschrittsdokumentation werden lässt. Unabhängig davon, ob es um den Baufortschritt am eigenen Einfamilienhaus oder die Baufortschritt-Überwachung an industriellen Anlagen geht, bewähren sich Drohnen immer häufiger.

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Multicopter als wichtige Unterstützung für Gutachter und Sachverständige

Dass Multicopter nicht nur atemberaubende Luftbilder erstellen können, sondern auch als wichtige Unterstützung für Gutachter und Sachverständige fungieren können, ist vielen Menschen gar nicht bewusst. In diesem Bereich liegt jedoch ein wichtiges Einsatzgebiet für die moderne Drohnenfotografie. Im Rahmen einer Gutachtenerstellung nimmt ein Sachverständiger das betreffende Objekt in Augenschein und führt Prüfungen durch, um anschließend über den Wert, die Bausubstanz oder etwaige Schäden Auskunft geben zu können. Heutzutage können sich Gutachter und Sachverständige die moderne Technik zunutze machen und auf Multicopter zurückgreifen, die detailreiche Aufnahmen aus der Luft anfertigen, anhand derer man sich ein genaues Bild machen kann. Nicht nur die außergewöhnliche Perspektive, sondern auch die Tatsache, dass zum Teil nicht einsehbare Stellen genauestens inspiziert werden können, ist dabei positiv hervorzuheben.

Kopter können einerseits dazu beitragen, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen, liefern andererseits aber auch gestochen scharfe Bilder, auf denen auch kleinste Schäden zu erkennen sind. Anhand solcher Bilder kann ein Sachverständiger beispielsweise im Auftrag einer Behörde oder Versicherung ein fundiertes Gutachten erstellen.

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Zehn Tipps für bessere Luftbilder

Drohnen liegen voll im Trend und haben die Luftbildfotografie nachhaltig revolutioniert. Flexibler und günstiger als ein Hubschrauber können entsprechend ausgestattete Multicopter exzellente Luftaufnahmen anfertigen und eine bekannte Szene in einer vollkommen neuen Perspektive zeigen. Damit dies gelingt und die Aufnahmen auch höchsten Ansprüchen gerecht werden, finden Interessierte nachfolgend einige Tipps für bessere Luftbilder.

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Quadrocopter Versicherung – gewerblich und privat

Seit Jahren werden Drohnen – auch Quadrocopter genannt – immer beliebter, und die Verkaufszahlen steigen stetig an. Dass sich damit auch Probleme ergeben können, dürfte klar sein. Insbesondere die Haftungsfrage ist hier von großer Wichtigkeit. Das bedeutet konkret: Wenn durch den Einsatz einer Drohne bzw. eines Quadrocopters ein Schaden an der Gesundheit oder am Eigentum Dritter entsteht, wer übernimmt dafür die Kosten?

Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, so muss der Halter bzw. der Betreiber des Fluggerätes für den Schaden aufkommen. Allerdings können hierbei schnell Schäden in Höhe von vielen tausend Euro entstehen – was für den Besitzer womöglich den finanziellen Ruin bedeutet. Man denke nur an den fiktiven Fall, dass die Drohne z. B. durch eine Windböe außer Kontrolle gerät und anschließend auf eine Straße stürzt, was wiederum einen Verkehrsunfall verursacht.

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Die Pläne des deutschen Gesetzgebers zur Regulierung von Drohnen

Drohnen sind mittlerweile in aller Munde und könnten in den kommenden Jahren für einige nachhaltige Veränderungen sorgen. Unlängst sorgten Multicopter im Rahmen der Internationalen Luftfahrausstellung, kurz ILA, für Aufsehen. Traditionell steht im Rahmen der ILA in Berlin die Raumfahrt im Fokus, doch in diesem Jahr waren auch Drohnen ein großes Thema. Wer sich näher damit auseinandersetzt, stellt sich früher oder später auch die Frage, wie die entsprechende Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland aussieht.

Will man in Deutschland ein Unmanned Area Vehicle, sprich eine Drohne, fliegen lassen, muss man in erster Linie eine Haftpflichtversicherung haben. In Anbetracht der zunehmenden Bedeutung von Multicoptern will nun das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aktiv werden und eine detaillierte Regulierung von Drohnen vornehmen. Den bestehenden Plänen entsprechend will der Gesetzgeber eine bundeseinheitliche Gesetzeslage schaffen, so dass variierende Regelungen auf Länderebene abgelöst werden sollen. Diese Pläne dürften sich allerdings noch als große Herausforderung erweisen.

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Luftbild vom eigenen Haus – Ihr Haus von oben!

Das Eigenheim ist der ganze Stolz vieler Menschen, so dass es naheliegt, dass oft der Wunsch besteht, die Immobilie auch im Fotoalbum oder an der Bildergalerie an der Wand zu verewigen. Ein gewöhnliches Foto erscheint allerdings langweilig und kann die Ausstrahlung eines Hauses kaum wiedergeben. Ein Luftbild in Thüringen vom eigenen Haus präsentiert dieses aus der Vogelperspektive und erlaubt außergewöhnliche Ansichten auf das Eigenheim sowie das gesamte Grundstück. Wenn es Ihnen darum geht, Ihr Haus gekonnt in Szene zu setzen und eine besondere Hausansicht für die Ewigkeit festzuhalten, erweisen sich Luftbilder als perfekte Wahl. Mithilfe moderner Multicopter lassen sich selbst in eng bebauten Wohngebieten problemlos hochwertige und spektakuläre Luftfotos machen.

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Die Geschichte der Luftbildfotografie

Einmal alles aus der Vogelperspektive zu betrachten, war ein lang gehegter Wunsch der Menschen. Mit zunehmendem Fortschritt und der Entwicklung moderner Technologien war es nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Aufnahmen aus luftiger Höhe realisiert wurden. Dahinter verbirgt sich eine durchaus packende und spannende Geschichte.

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Kamera-Drohnen ersetzen Hubsteiger

Regelmäßige Inspektionen technischer Anlagen sowie Gebäude sind unabdingbar und in der Regel mit einem recht hohen Aufwand verbunden, weil zunächst ein Hubsteiger aufgebaut werden muss, der das Arbeiten auch in großen Höhen möglich macht. In der Praxis rücken immer mehr Menschen von klassischen Hubarbeitsbühnen ab und setzen auf eine Inspektion aus der Luft mithilfe moderner Kamera-Drohnen.

Insbesondere wenn es um schwer zugängliche Anlagen und große Gebäude geht, bewähren sich Drohnen als komfortabler Ersatz für Hubsteiger. Im Bereich Bauwerksinspektion und Wartung sorgen Multicopter somit für große Arbeitserleichterungen.

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Drohnenführerschein und Kennzeichenpflicht sollen kommen

Der Drohnen Führerschein soll aufgrund der stetig steigenden Zahl an privaten Drohnen kommen. Da sieht das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Handlungsbedarf, denn hierdurch ergeben sich neue Gefährdungspotentiale. Um dem entgegenzuwirken und hohe Sicherheitsstandards zu erreichen, sollen aktuellen Berichten zufolge neue Rechtsvorschriften für zivile Drohnen ausgearbeitet werden. Bundesverkehrsminister Dobrindt verfolgt daher den Plan, neue Regelungen zu erlassen, um dem Massenphänomen Drohnen Herr werden zu können.

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Allgemeine Aufstiegserlaubnis Thüringen

In Zusammenhang mit der allgemeinen Aufstiegserlaubnis für Thüringen gilt es zu berücksichtigen, dass hier zum 4. November 2015 neue Aufstiegsregeln für unbemannte Luftfahrtsysteme, kurz UAS, erlassen wurden. Wer sich die Frage stellt, ob er für einen geplanten Drohnenflug oder Luftbilder im Freistaat Thüringen eine Aufstiegserlaubnis benötigt, findet im Thüringer Landesverwaltungsamt mit Sitz in Weimar den richtigen Ansprechpartner.

Luftfahrtbehörde in Thüringen überarbeitet Aufstiegserlaubnis ab 01.12.2015

Grundsätzlich tut man natürlich gut daran, zunächst eigenständig Informationen zu sammeln und sich so einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu verschaffen. Im Zuge dessen zeigt sich, dass eindeutig zwischen Multicoptern bis 5 kg Gesamtmasse und unbemannten Systemen mit einer Gesamtmasse zwischen 5 kg und 25 kg differenziert wird. Ausschlaggebend ist dabei stets das tatsächliche Abfluggewicht. Grundsätzlich sieht § 20 Abs. 1 Nr. 7 LuftVO eine allgemeine Erlaubnispflicht für die Nutzung des Luftraums durch unbemannte Luftfahrtsysteme vor. Dabei wird in § 1 der Luftverkehrs-Verordnung ein unbemanntes Luftfahrtsystem als unbemanntes Fluggerät definiert, das nicht zu sportlichen Zwecken oder zur Freizeitgestaltung genutzt wird.

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