Allgemeine Aufstiegserlaubnis Thüringen

In Zusammenhang mit der allgemeinen Aufstiegserlaubnis für Thüringen gilt es zu berücksichtigen, dass hier zum 4. November 2015 neue Aufstiegsregeln für unbemannte Luftfahrtsysteme, kurz UAS, erlassen wurden. Wer sich die Frage stellt, ob er für einen geplanten Drohnenflug oder Luftbilder im Freistaat Thüringen eine Aufstiegserlaubnis benötigt, findet im Thüringer Landesverwaltungsamt mit Sitz in Weimar den richtigen Ansprechpartner.

Luftfahrtbehörde in Thüringen überarbeitet Aufstiegserlaubnis ab 01.12.2015

Grundsätzlich tut man natürlich gut daran, zunächst eigenständig Informationen zu sammeln und sich so einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zu verschaffen. Im Zuge dessen zeigt sich, dass eindeutig zwischen Multicoptern bis 5 kg Gesamtmasse und unbemannten Systemen mit einer Gesamtmasse zwischen 5 kg und 25 kg differenziert wird. Ausschlaggebend ist dabei stets das tatsächliche Abfluggewicht. Grundsätzlich sieht § 20 Abs. 1 Nr. 7 LuftVO eine allgemeine Erlaubnispflicht für die Nutzung des Luftraums durch unbemannte Luftfahrtsysteme vor. Dabei wird in § 1 der Luftverkehrs-Verordnung ein unbemanntes Luftfahrtsystem als unbemanntes Fluggerät definiert, das nicht zu sportlichen Zwecken oder zur Freizeitgestaltung genutzt wird.

Die Aufstiegserlaubnis für Multicopter bis 5 kg in Thüringen

Im Rahmen der Änderung der Aufstiegsregeln für UAS hat Thüringen mittels einer Allgemeinverfügung eine unbefristete Erlaubniserteilung für Drohnen mit einem Abfluggewicht von maximal 5 kg gemäß § 20 Nr. 7 LuftVO erlassen. Für Nutzer bedeutet dies konkret, dass sie keine kostenpflichtige AE mehr beim Landesverwaltungsamt beantragen müssen. Als Steuerer eines AUS muss man dennoch auf Verlangen der Luftfahrtbehörde, Polizei oder des Ordnungsamtes gewisse Unterlagen vorlegen. Anstelle einer individuellen Aufstiegserlaubnis muss man einen Ausdruck der Allgemeinverfügung des Thüringer Landesverwaltungsamtes vorlegen. Weiterhin muss man sich unter anderem ausweisen und eine abgeschlossene Versicherung für den Flugroboter nachweisen können. Gegebenenfalls muss man eine schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vorlegen können, auf dessen Grund und Boden der Drohnenflug stattfinden soll. Der Nutzer muss noch weitere Auflagen erfüllen und beispielsweise das Datenblatt des Herstellers des genutzten Systems mitführen. Einen Ausdruck der Nebenregelung muss der Drohnenpilot ebenfalls bei sich haben.

Die Thüringer Aufstiegserlaubnis für Drohnen zwischen 5 kg und 25 kg

Für unbemannte Luftfahrtsysteme mit einem Gewicht zwischen 5 kg und 25 kg bestehen andere Regeln. So muss hier nach wie vor immer eine Aufstiegserlaubnis im Einzelfall bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Neben den vollständigen Antragsunterlagen muss man unter anderem den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes erbringen. Der Steuerer muss zudem Kenntnisse bezüglich des UAS vorweisen können und eine Gebühr für die Erteilung der Einzelgenehmigung entrichten. Eine konkrete Nennung der geplanten Aufstiegszeit und des Einsatzortes muss ebenfalls bei der Antragstellung erfolgen.

Aufstiegsgenehmigung für Thüringen in Kurzform:

  • ein Ausdruck dieser Allgemeinverfügung
  • das nach Nr. 2.22 zu führende Flugbuch
  • ein gültiges Ausweisdokument
  • den Nachweis über die nach Nr. 2.3 abgeschlossene Versicherung
  • sofern erforderlich: die schriftliche Ermächtigung des Eigentümers nach Nr. 2.4
  • die Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes und die Erklärung zur Qualifikation nach Nr. 2.6 und 2.7 (Anlage)
  • ein Datenblatt des Herstellers des unbemannten Luftfahrtsystems, aus welchen das Gesamtgewicht hervorgeht
  • sofern erforderlich: die schriftliche Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer nach Nr. 2.10 und 2.25.